Verhaltensrichtlinien

Empfohlene Verhaltensrichtlinien für Ehrenamtliche im Umgang mit Betreuten während und nach dem Vollzug

Liebe Ehrenamtlichen, die von uns gemeinsam mit Ihnen erstellten Richtlinien sollten als eine Empfehlung und nicht als Einschränkung im Umgang mit den von Ihnen betreuten Menschen gesehen werden. Wir glauben, dass diese Richtlinien die Betreuungen zum einen vereinfachen und zum anderen auch sicherer machen.

Aus diesem Grund geben wir folgende Empfehlungen:

  • Versuchen Sie zu dem von Ihnen betreuten Klienten eine vertrauensvolle aber keine vertrauliche Beziehung aufzubauen.
  • Hilfreich für eine gesunde Distanz, gerade zu Beginn der Betreuung, ist in der Anrede ein „Sie“ statt einem „Du“.
  • Sie sollten sich von der sachlichen und emotionalen Lage des Klienten klar abgrenzen können.
  • Sie sollten konsequent und durchsetzungsfähig auftreten, ohne Problemen auszuweichen.
  • Unangenehme Bauchgefühle sollten jedenfalls beachtet und thematisiert werden.
  • Sie sollten dazu bereit sein, Ihre Erfahrungen anderen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen mitzuteilen, sich in Fallbesprechungen einzubringen und regelmäßig Ihre Arbeit in einer Supervision zu reflektieren.
  • Zu Beginn der Betreuung sollte die Dauer und das Ziel der Betreuung festgelegt werden. Verständigen Sie sich auch darauf, dass Termine rechtzeitig abgesagt werden.
  • Nach spätestens einem Jahr sollte gemeinsam mit Ihrem Klienten die Zweckmäßigkeit der Betreuung überprüft werden.
  • Begleitausgänge aus der JVA sollten nur dann durchgeführt werden, wenn Ihnen Ihr Klient Einblick in sein Urteil gewährt hat.
  • Es sollte gut überlegt sein, wo man sich trifft und welche Vor- und Nachteile welcher Ort hat. Der von uns empfohlene Betreuungsort sollte in öffentlichen Räumen liegen, vermeiden Sie gegenseitige Wohnungsbesuche.
  • Gerade wenn Sie Ihren Klienten noch nicht so gut kennen, bevorzugen Sie bei Begleitausgängen öffentliche Verkehrsmittel und fahren nicht mit dem eigenen Auto.
  • Möchten Sie trotzdem einer Einladung nachkommen, gehen Sie mit einer Begleitperson in die Wohnung.
  • Verleihen Sie kein Geld, dies macht eine Betreuung nur unnötig schwierig.

Für den Besuch innerhalb der Justizvollzugsanstalten gelten die Inhalte der Belehrung durch die Justizvollzugsanstalt (z.B. keine Geschäfte mit Gefangenen machen, keine Gegenstände oder Geld annehmen oder dergleichen übergeben, keine Geschenke übergeben, keine Nachrichten an und von Gefangenen übermitteln, keine Briefe befördern etc.)

Der Fortbildungsverbund Straffälligenhilfe bietet Ihnen die notwendigen und wichtigen Informationen, welche Ihnen den Umgang mit den Gefangenen erleichtern sollen.
In Ihrer Arbeit mit den Menschen lassen wir Sie nicht alleine. Gerne steht der Fortbildungsverbund Ihnen zur Seite und Sie haben die Möglichkeit von unseren Erfahrungen zu profitieren.
Das Ehrenamt bietet ihnen eine ganz besondere Art, mit und für Menschen zu arbeiten, die Unterstützung suchen oder bereits in den Mauern voller Hoffnungslosigkeit feststecken.

Zunächst möchten wir Ihnen wichtige Tipps für Ehrenamtliche an die Hand geben