Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg




Ehrenamtliche Bewährungshilfe braucht Persönlichkeit

 
Die ehrenamtliche Bewährungshilfe ist von erheblicher Bedeutung und erfährt in der Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg  (BGBW) besondere Wertschätzung und Respekt. Ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer leisten einen wertvollen Beitrag zur Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen in unsere Gesellschaft. Damit sind sie eine wichtige Säule in der Kriminalprävention und betreiben aktiven Opferschutz.

Ehrenamtliche BewährungshelferInnen

Ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer werden bei der BGBW durch spezielle Schulungen vorbereitet und finden später Rückhalt bei ihrer Teamleitung, einer hauptamtlichen Bewährungshelferin oder einem hauptamtlichen Bewährungshelfer mit Zusatzqualifikation. Ihre Aufgabe ist von hoher Eigenverantwortung geprägt und sie sind, wie auch die hauptamtlichen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer, zur Einhaltung von Qualitätsstandards verpflichtet.

Ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer betreuen zwei bis maximal fünf Klientinnen und Klienten parallel. Sie setzen zu Gunsten ihrer Klientinnen und Klienten persönliche Stärken und Kenntnisse ein und schöpfen aus dem Erfahrungsschatz ihres Lebens. Sie verfügen oftmals über ein örtliches Kontaktnetzwerk und können gezielt regional vermitteln.

Weitere Informationen und Kontakt unter: Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg - Ehrenamtliche Bewährungshilfe (landbw.de)