Merkblatt für Ehrenamtliche

Merkblatt für ehrenamtliche Mitarbeiter im baden-württembergischen Justizvollzug

Sie haben sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Justizvollzug entschieden. Mit diesem bürgerschaftlichen Engagement erfüllen Sie eine wichtige Brückenfunktion zwischen straffällig gewordenen Menschen und der Gesellschaft. Für Ihre Bereitschaft, sich dieser anspruchsvollen Aufgabe zu widmen, danken wir Ihnen sehr herzlich.

Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen die Möglichkeiten einer ehrenamtlichen Mitarbeit im baden-württembergischen Justizvollzug verdeutlichen und Sie auf die Bedingungen ehrenamtlicher Arbeit im Justizvollzug hinweisen.
 
Möglichkeiten ehrenamtlicher Mitarbeit
 
Ehrenamtliche Mitarbeit im Justizvollzug soll dazu beitragen, persönliche Schwierigkeiten der oder des Gefangenen zu lösen oder zu mildern, Bildung und berufliche Fähigkeiten zu fördern, die Entlassung vorzubereiten und die Eingliederung in die Freiheit zu unterstützen. Dazu dienen insbesondere Einzel- und Gruppengespräche, Aufbau stabiler sozialer Kontakte, Angebote zur Aus- und Fortbildung, Mitwirkung bei der Freizeitgestaltung,
Unterstützung beim Umgang mit Ämtern und Behörden, Hilfen bei der Beschaffung von Arbeit und Unterkunft und die Begleitung bei Vollzugslockerungen. Bei der Begleitung und Unterstützung können Sie Ihre besonderen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen einbringen.
 
Bedingungen ehrenamtlicher Mitarbeit
 
Vor der Aufnahme einer ehrenamtlichen Mitarbeit im Justizvollzug sollten Sie über die nachfolgenden Fragen ernsthaft nachdenken und bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen:
§ Steht Ihnen ausreichend Zeit für eine kontinuierliche Arbeit zur Verfügung?
§ Können Sie auch einmal „nein“ sagen?
§ Welche Motivation haben Sie, sich mit Gefangenen ehrenamtlich zu beschäftigen?
§ Welche Rollen nehmen Sie gegenüber der Institution Justizvollzug und gegenüber dem Gefangenen ein?
§ Sind Sie bereit, sich bei Ihrer Arbeit fachlich unterstützen zu lassen und sich regelmäßig fortzubilden?
 
Die Justizvollzugsanstalt stellt Ihnen eine feste Ansprechperson zur Seite, mit der Sie alle Fragen, die in Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit stehen, erörtern können. Die Justizvollzugsanstalt informiert Sie über die für die jeweilige Anstalt wichtigen Regeln und Bedingungen.
Zur Vermeidung von Missverständnissen, gerade im sensiblen Arbeitsumfeld Justizvollzug, sollte eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Bediensteten der Justizvollzugsanstalt selbstverständlich sein.

Über besondere Vorkommnisse und Tatsachen, die Sie bei Ausübung Ihrer Betreuungstätigkeit erfahren und die den Verdacht einer der in § 138 StGB aufgeführten Straftaten begründen oder die Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt gefährden könnten, benachrichtigen Sie bitte unverzüglich Ihre Ansprechperson oder auch die Anstaltsleitung.
Über alle Angelegenheiten, die Ihnen bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen und welche vertraulich sind, insbesondere Namen und persönlichen Verhältnisse der Gefangenen, haben Sie - auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit - gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu wahren.