Ehrenamtliche Arbeit verbindet Sinnstiftung und Gemeinwohl. Alle Beteiligten profitieren davon. Es werden immer wieder Menschen gesucht, die sich für die Bedürfnisse Inhaftierter einsetzen. Jeder Mensch verfügt über Kenntnisse und Fähigkeiten, die straffällig gewordenen Menschen zugutekommen. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig, je nach Bedarf und persönlichen Fähigkeiten. Voraussetzung für ein ehrenamtliches Engagement ist, dass Sie mindestens 21 Jahre alt sind und keine verwandtschaftliche Beziehung zu einem Inhaftierten haben.
Ehrenamtliche helfen Inhaftierten und haftentlassenen Menschen auf der Suche nach neuen Lebenswegen. Das geschieht vor allem über Briefkontakte, Besuche und Veranstaltungen wie Gesprächskreise und Hobbygruppen im Gefängnis.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gefaengnisseelsorge.net