Eltern-Kind-Projekt

Ein Präventionsprogramm für Kinder straffälliger Eltern.

Geben Sie Ihrem Kind eine Chance!

Die Inhaftierung eines Elternteils ist für jedes Kind furchtbar. Nicht minder die Überbrückung eines langen Strafvollzuges. Und wenn Vater oder Mutter nach der Entlassung in die Familie zurückkehrt, ist nichts wie früher. In diesen Krisen brauchen die Kinder und die Eltern Hilfe von außen, um mit der Situation klarzukommen.  Sie erhalten Unterstützung von speziell geschulten Mitarbeiter/innen aus Vereinen der freien Straffälligenhilfe. Die Unterstützung kann während der Inhaftierung und zur Wiedereingliederung nach Haft in Anspruch genommen werden.

Die Kinder sind durch die Inhaftierung eines Elternteils stark belastet. Neben den finanziellen und sozialen Nachteilen haben sie mit Schuld-und Schamgefühlen zu kämpfen. Die psychische Belastung ist groß. Das Projekt hilft, diese Auswirkungen auf die Kinder zu mildern.

Seit 2010 wird das Eltern-Kind-Projekt in Baden-Württemberg angeboten. Projektträger ist das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR. Die Finanzierung wird durch das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg sichergestellt. Durch die Vereine der Straffälligenhilfe ist eine landesweite Umsetzung des Projekts sichergestellt. Das Angebot findet bei Betroffenen großen Anklang.  Die Wirksamkeit wurde durch eine Evaluation der Kinder-und Jugendpsychiatrie der Universitätsklinik Ulm bestätigt.

Wer kann Hilfen in Anspruch nehmen:

  • Kinder von Inhaftierten
  • Partner von Inhaftierten
  • Gefangene in BW, die die Beziehung zu ihrem Kind verbessern möchten

Ziel dieses Projekts:

Die Hilfen des Projekts umfassen alle Maßnahmen zur Klärung und Förderung einer positiven Eltern-Kind-Beziehung, vor, während und nach der Inhaftierung eines Elternteils. Hierbei steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Weitere Ziele sind:

  • Die Stärkung des Kindes im Umgang mit der besonderen Situation
  • Die Hilfestellung bei Besuchen in Haft
  • Hilfen zur Sicherung der finanziellen Existenz nach Inhaftierung des Elternteils

Die Ansprechpartner für das Eltern-Kind-Projekt sind der Sozialdienst, die Mitarbeiter der JVA oder der Verein am nächsten Wohnort des Kindes.

Finanziert durch das 



Imagefilm des Eltern-Kind-Projekts (Projektstand: 12.12.2018)


Der Link zum Film