Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Beschäftigte im Justizvollzug
Wer sich freiwillig und unentgeltlich engagiert, will dafür Anerkennung bekommen, erwartet Versicherungsschutz, Beratung und Fortbildung. Das Justizministerium möchte mit der Verwaltungsvorschrift diesen Erwartungen Rechnung tragen.
Aufwandsentschädigung
wird von freien Trägern und Vollzugsanstalten im Einzelfall erstattet.
Versicherungsschutz
Zum 1. Januar 2006 sind Sammelverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung für bürgerschaftlich und ehrenamtlich Tätige in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Mehr erfahren Sie hier
Merkblatt für Ehrenamtliche
Das Merkblatt des Justizministeriums finden Sie hier
